Der COVID-19 Data Hub
Am 31. Dezember 2019 wurde der Ausbruch einer neuen Lungenentzündung unbekannter Ursache in Wuhan (China) bestätigt, am 11. Januar 2020 soll in Wuhan der erste von mehr als sieben Millionen Menschen am Coronavirus gestorben sein. Aus Deutschland wurde am 27. Januar 2020 die erste Ansteckung mit COVID-19 in Stockdorf bei München gemeldet. Am 11. März 2020 erklärte die WHO die bisherige Epidemie offiziell zur weltweiten Pandemie. Verursacht wurde die Erkrankung durch eine Infektion mit dem bis dahin unbekannten Coronavirus SARS-CoV-2.
Nur wenige Monate nach Beginn der COVID-19-Pandemie wurden die ersten PCR-Tests zum Nachweis des damals neuen SARS-CoV-2 eingesetzt. Diese Tests waren sehr wichtig, um infizierte Personen schnell identifizieren, in Quarantäne isolieren und ihre Kontaktpersonen nachverfolgen zu können. Parallel dazu wurde eine umfassende digitale Datenerfassung aufgebaut, und schon bald zeigte sich die Notwendigkeit eines Projekts, das den Forschern in allen Ländern einen einheitlichen Datensatz zur Verfügung stellt, um die Covid-19-Pandemie besser zu verstehen. Unter der Leitung von Emanuele Guidotti und David Ardia haben viele Studenten und Wissenschaftler den Aufbau des COVID-19 Data Hub ermöglicht. Eine erste Veröffentlichung ist am 10. Juli 2020 in The Journal of Open Source Software erschienen. (https://joss.theoj.org/papers/10.21105/joss.02376) Entscheidend war auch die Mitarbeit des R Core Teams - R ist eine freie Programmiersprache für statistische Berechnungen und Grafiken.
The goal of COVID-19 Data Hub is to provide the research community with a unified dataset by collecting worldwide fine-grained case data, merged with exogenous variables helpful for a better understanding of COVID-19.
Provides a daily summary of COVID-19 cases, deaths, recovered, tests, vaccinations, and hospitalizations for 230+ countries, 760+ regions, and 12000+ administrative divisions of lower level. Includes policy measures, mobility data, and geospatial identifiers.
Data source: COVID-19 Data Hub
https://covid19datahub.io.
Mit Hilfe des R-Paketes COVID19: R Interface to COVID-19 Data Hub konnten diese Daten eingelesen und bestimmte Länder (z.B.: Deutschland) oder sogar Regionen (z.B. administrative_area_level_3 = “LK Berchtesgadener Land”) ausgewählt werden. Der erste Parameter dieses Datensatzes trägt die Bezeichnung confirmed und enthält die Anzahl der bestätigten positiven Covid-19 Testergebnisse für jeden Tag.
Obwohl durch den COVID-19 Data Hub ein einheitlicher Datensatz zur Verfügung gestellt wird, gibt es zwischen den Ländern Unterschiede in der Datenerhebung. Die Erhebung der Zahl der positiven Testergebnisse erfolgte in Deutschland nach folgendem Verfahren:
- Auf Landkreisebene (z.B. LK Berchtesgadener Land) wurden positive Testergebnisse vom jeweiligen Gesundheitsamt/Landratsamt erfasst (Meldepflicht) und an das zuständige Landesamt weitergeleitet.
- Auf Länderebene (z.B. Bayern) wurden vom Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit die von den regionalen Gesundheitsämtern übermittelten Daten zusammengefasst und die Werte an das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldet.
- Auf Bundesebene werden die gemeldeten Daten vom RKI (jeweils an einem Tag bis 0.00 Uhr) aufbereitet, bestimmte Parameter (z.B. die sog. Inzidenz oder 7-Tage-Inzidenz) berechnet und der Öffentlichkeit tagesaktuell über dashboards oder in Tabellenform zur Verfügung gestellt. Dabei mussten auch die von den Gesundheitsämtern (zum Teil mit mehr als einer Woche Verzögerung) nachgemeldeten Fälle einbezogen werden; auch diese Fälle wurden vom RKI dem Datum der Meldung an das örtliche Gesundheitsamt zugeordnet und tauchten somit erst verspätet in der Statistik auf. Die Daten des RKI sind ebenfalls in den COVID-19 Data Hub eingeflossen.
Zunächst jedoch ein Blick auf die Rohdaten aus dem COVID-19 Data Hub (hier die Variable confirmed), die frei und kostenlos zugänglich sind, für deren Auswertung jedoch Grundkenntnisse der statischen Datenanalyse und der Statistikumgebung R erforderlich sind. Damit konnte der zeitliche Verlauf der Anzahl der gemeldeten positiven COVID-19-Tests im Landkreis Berchtesgadener Land im Jahr 2020 dargestellt werden.
Zeitlicher Verlauf der Anzahl gemeldeter positiver COVID-19 Tests im Landkreis Berchtesgadener Land im Jahr 2020
- In obiger Abbildung können durch Berühren (mit der Maus) der weißen Punkte, die den jeweiligen Tagen zugeordnet sind, Meldedatum und Zahl der positiven Tests abgelesen werden.
- Wenn die Maus in den Grafikbereich bewegt wird, erscheinen am rechten Bildrand einige Symbole zur Bearbeitung der Grafik; die Lupe (Zoom) - damit kann ein Bildausschnitt erstellt werden (Maus an beliebigen Punkt anklicken, nach rechts unten ziehen um ein Rechteck für den gewünschten Bildausschnitt zu erstellen) …
- … und das Haus (Reset axes) - damit wird wieder die ursprüngliche Grafik produziert.
- Die ersten positiven Tests (Anzahl 4) aus dem LK BGL wurden am 12. März (dem Gesundheitsamt Berchtesgaden) gemeldet.
- Die erste Phase der Pandemie (mit einem ersten bundesweiten Lockdown vom 22. März bis zum 4. Mai 2020.) ist durch einen sprunghafter Verlauf der Merkmals Zahl der positiven Tests gekennzeichnet. Dabei lässt sich kein klares Muster erkennen (etwa wenn an allen Samstagen und Sonntagen keine Meldungen erfolgen würden).
- Der ersten Phase folgt ab dem 29. Mai eine 20-tägige Phase ohne jedes positive Testergebnis. Danach (etwa bis zum 7. Oktober) treten wieder positive Testergebnisse - im einstelligen Bereich - auf. Dabei fällt auf, dass an Samstagen und Sonntagen meistens keine positive Ergebnisse (im Gesundheitsamt Berchtesgaden) registriert werden.
- Besondere interessant ist der Zeitraum um den 10./11. Oktober (Lupe benutzen). Während am Donnerstag/Freitag 8./9. Oktober bereits leicht erhöhte Fallzahlen gemeldet wurden, gab es am Samstag/Sonntag 10./11 Oktober null Registrierungen im Gesundheitsamt Berchtesgaden, bevor es am 12. Oktober zur Meldung von 38 positiven Testergebnissen kam.
- Dazu folgende Nachricht des Berchtesgadener Anzeigers vom 12.10.2020: Aus einem Appell des Landrats:
Vielmehr würden die laufenden Entwicklungen jetzt am Wochenende zeigen, dass der Landkreis am heutigen Montag eine kritische Inzidenzzahl überspringen wird … - Dabei unterschieden sich offensichtlich die vom Gesundheitsamt übermittelten Zahlen von denen die das RKI veröffentlichte, was zu folgendem Erlass durch den Landrat führte: … Die vom Gesundheitsamt ermittelten Zahlen sind ausschlaggebend, welche konkrete Einschränkungen in einer Allgemeinverfügung erlassen werden.
- Wegen des Problems von fehlenden Meldungen an Wochenenden werden zeitliche Verlaufskurven häufig geglättet z.B. durch die Bildung von gleitenden Mittelwerten.
- Dabei wird jeweils ein Fenster mit einer bestimmten Fensterbreite (etwa Fensterbreite 7) über den zeitlichen Verlauf geschoben und über alle Werte innerhalb des Fensters gemittelt. Dieser Wert wird dann üblicherweise einem Datum in der Mitte des Fensters zugeordnet. Je größer die Fensterbreite ist, desto glatter ist der Kurvenverlauf.
- In obiger Abbildung können gleitende Mittelwerte für unterschiedliche Fensterbreiten berechnet werden. Dazu muss lediglich der Slider am unteren Bildrand auf die gewünschte Fensterbreite verschoben werden.
Die 7-Tage-Inzidenz
Die bisher beschriebene absolute Zahl der gemeldeten positiven COVID-19-Tests ist für einen Vergleich zwischen verschiedenen Populationen (Regionen) nicht geeignet. Hierfür ist eine Bezugsgröße (Nenner) erforderlich. Zwei mögliche Standardisierungen erscheinen sinnvoll:
- Einwohnerzahl einer Region (z.B. eines Landkreises, wenn alle positiven Test eines Landkreises gemeldet werden)
- Anzahl der insgesamt durchgeführten Test innerhalb einer Region
Der Parameter, der zunächst bis zum 1. September 2021 das einzige, später noch das wichtigste Instrument der deutschen Gesundheitspolitik zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus war, basiert auf einem gleitenden Mittelwert mit einer Fensterbreite von 7. Dieser Mittelwert positiver Tests wird dann auf 100000 Einwohner einer Region bezogen (Mittelwert dividiert durch Einwohnerzahl mal 100000). Abgesehen von der Standardisierung auf die Einwohnerzahl unterscheidet sich die 7-Tage-Inzidenz in zwei Punkten von der im vorigen Abschnitt dargestellten Größe:
- Anstelle des Mittelwertes wird die Summe der positiven Covid-19-Testergebnisse verwendet.
- Diese Summe wird als Datum dem Wert am rechten Rand des Fensters zugewiesen (anstelle des Standardwerts in der Mitte).
Während die Anzahl der gemeldeten positiven COVID-19-Tests in den aktuellen Medien nicht beschrieben und diskutiert wurde, fand diese 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner bereits kurz nach Beginn der Pandemie eine weite Verbreitung. In der Lokalpresse wurden die tagesaktuellen Werte für jeden Landkreis veröffentlicht und zusätzlich mehr oder weniger aufwendige Übersichtsgrafiken erstellt. Diese Werte konnten auch - mit Hilfe des COVID-19 Data Hub - eigenständig berechnet und damit besser verstanden werden. Nachfolgend eine so erzeugte Darstellung des zeitlichen Verlaufs der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner differenziert nach allen Stadt- und Landkreisen Bayerns.
Zeitlicher Verlauf der 7-Tage-Inzidenz für alle Landkreise in Bayern bis zum 26.Mai 2020
- Die obige Abbildung zeigt den zeitlichen Verlauf der 7-Tage-Inzidenz für alle Stadt- und Landkreise in Bayern. Die häufig benutzten Schwellenwerte für 7-Tage-Inzidenzen sind farbig markiert: 50 (gelb) und 100 (rot).
- Standardmäßig sind die Werte für den Landkreis Berchtesgadener Land hervorgehoben (blau).
- Durch Anklicken eines anderen Kurvenpunktes wechselt die Hervorhebung auf den zugehörigen Verlauf.
- Darüberhinaus ist es wieder möglich, Ausschnitte der Abbildung durch Anklicken des Zoom button (Lupesymbol) Ausschnitte vergrößert darzustellen. Mittels des Reset axes button (Haussymbol) kann die ursprüngliche Abbildung wieder hergestellt werden.
- Im Zeitraum von Beginn der Pandemie bis Ende Mai 2021 fallen zwei Corona-Lockdown Phasen: eine erste Phase vom 22. März bis zum 4. Mai 2020.
- Die zweite Phase dauerte vom 19. Oktober (nur Landkreis Berchtesgadener Land) bzw. 2. November 2020 (ganz Bayern) bis Ende Mai 2021. (Zur Begründung der Maßnahmen auf der Basis der 7-Tage-Inzidenz siehe nachfolgenden Text).
Die 7-Tage-Inzidenz diente als Entscheidungsgrundlage für die Bekämpfung der Pandemie. Die Fokussierung auf diesen einen Parameter ist etwas überraschend. Wie bereits erwähnt, kam es fast ständig zu Nachmeldungen von postiven Covid-19 Testergebnissen der lokalen Gesundeitsämter, wobei das RKI diese Fälle dann rückwirkend dem Datum zuordnete, an dem die Meldung beim Gesunheitsamt erfolgte. Dadurch änderten sich auch nachträglich die 7-Tage-Inzidenzen. Die Verschiebungen konnten genau verfolgt werden, da der COVID-19 Data Hub auch vintage data zur Verfügung stellte.
Research reproducibility
As most governments are updating the data retroactively, we provide vintage data to simplify reproducibility of academic research. These are immutable snapshots of the data taken each day. We gratefully acknowledge financial support by the R Consortium in maintaining the vintage data.
Das Problem dieser fehlerhaften Inzidenzwerte wurde auch bereits 2020 in der Presse (z,B, Spiegel, SZ) benannt.
RKI veröffentlicht häufig zu niedrige Inzidenzwerte
Die Daten dienen als Entscheidungsgrundlage zur Pandemie-Bekämpfung. Allerdings werden sie im Nachhinein häufig nach oben korrigiert. Wenn die Inzidenz unterschätzt wird, ist das kein theoretisches Problem, sondern hat reale Folgen. […] Der Statistiker Helmut Küchenhoff von der Universität München und der Mathematiker Moritz Kaßmann von der Universität Bielefeld: “Bei der Methode des RKI fällt ein Teil der Fälle unter den Tisch. Das ist problematisch”, sagt Küchenhoff. Die RKI-Zahlen ergeben sich aus einer bundesweiten Datensammlung. Die Meldung eines positiven Corona-Tests erfassen die Gesundheitsämter in den 401 einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten. Von dort wandern die Daten weiter an die Landesgesundheitsbehörden. Diese fassen die Meldungen zusammen und melden ihre Werte an das RKI. Doch nicht alle diese Fälle fließen in die Inzidenzberechnung ein. Denn das RKI ordnet die Fälle demjenigen Datum zu, an dem sie den Kreisbehörden vor Ort gemeldet wurden. Bei einem Teil der Fälle liegt dieses Datum so weit zurück, dass der Fall aus dem Sieben-Tages-Fenster herausfällt. Jene Infektion wird dann der Vorwoche zugeordnet - deren Inzidenz erhöht sich also im Nachhinein. Doch diesen korrigierten Wert nimmt niemand mehr zur Kenntnis. Rückwirkend lässt sich keine Schule schließen. Rückwirkend lässt sich keine Ausgangssperre verhängen. “Die Methode des RKI ist geeignet, um den Verlauf der Pandemie möglichst präzise abzubilden”, sagt der Mathematiker Kaßmann, “als tagesaktuelle Grundlage für Entscheidungen ist sie aber untauglich.” Doch genau diese Verwendung sieht das Gesetz vor. Die im Nachhinein korrigierten Werte nimmt niemand mehr zur Kenntnis. […]
Christian Endt und Benedict Witzenberger
SZ 22. Dezember 2020
https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/coronavirus-inzidenz-rki-fallzahlen-1.5154797
Trotz der Warnungen, dass sie als tagesaktuelle Grundlage für Entscheidungen untauglich sind bilden die 7-Tage-Inzidenzen des RKI die Basis für die Ende 2020 und Winter/Frühjahr 2021 folgenden Allgemeinverfügungen und Gesetze zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.
Am 19. Oktober 2020 wurde vom Landratsamt Berchtgadenaden eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 im Landkreis Berchtesgadener Land aufgrund steigender Fallzahlen erlassen:
Allgemeinverfügung
Detailierte Beschreibung von Maßnahmen Allgemeine Ausgangsbeschränkungen, Veranstaltungsverbot, Betriebsuntersagungen, Besuchsverbote, Schulen und Tagesbetreuung für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige , Maskenpflicht im öffentlichen Raum
Diese Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung vom 20.10.2020, 14:00 Uhr in Kraft. Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis 2.11.2020, 24.00 Uhr.
Begründung: […]
Bei Überschreitung des Wertes von 50 Infektionszahlen pro 100.000 Einwohner ist es deshalb notwendig, konsequente Gegenmaßnahmen zu ergreifen, damit das Ermitteln der infektionsrelevanten Kontakte und die Durchbrechung der Infektionsketten durch häusliche Isolierung als wirksames Mittel gegen die Weiterverbreitung zeitnah umgesetzt werden kann. Die Anordnungen dienen vor diesem Hintergrund auch dem Zweck, das Contact Tracing in ausreichendem Maße zu ermöglichen und die Gesundheitsbehörde handlungsfähig zu halten.
Bad Reichenhall, den 19. Oktober 2020
Landratsamt Berchtesgadener Land
Bernhard Kern, Landrat
Da sich jedoch das angekündigte Ende dieses Lock-downs (nach zwei Wochen) bald als illusorisch erwies, wurde ein bundesweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung erlassen, das einen Schwellenwert für die 7-Tage-Inzidenz enthält.
Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Das Gesetz ist am 19. November 2020 in Kraft getreten.
Das Gesetz entwickelt die bisherigen Regelungen der beiden im März und Mai 2020 beschlossenen Bevölkerungsschutzgesetze fort. Die während der Pandemie gemachten Erfahrungen, neue Erkenntnisse über das Coronavirus SARS-CoV-2 und seine Verbreitung fließen in die verschiedenen Regelungen ein. […] So können betroffene Regionen insbesondere bei einer Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb sieben Tagen umfassende Schutzmaßnahmen ergreifen, die eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens erwarten lassen.
Berlin, den 18. November 2020
D e r B u n d e s p r ä s i d e n t S t e i n m e i e r
D i e B u n d e s k a n z l e r i n Dr. A n g e l a M e r k e l
D e r B u n d e s m i n i s t e r f ü r G e s u n d h e i t J e n s S p a h n
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/drittes-bevoelkerungsschutzgesetz.html https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/B/3._BevSchG_BGBl.pdf
Nachdem eine Frühjahrswelle 2021 die Inzidenzzahlen erneut ansteigen ließ, wurde ein weiteres Bundesgesetz zum Schutz der Bevölkerung erlassen. Diesmal wurde sogar ein Automatismus mit der 7-Tage-Inzidenz als Steuerungsparameter eingebaut.
Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: […] Verordnungsermächtigung
(1) Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem übernächsten Tag die folgenden Maßnahmen: [Es folgt eine Liste von starken Einschränkungen bis zum totalem Verbot betreffend zehn Unterpunkte - von privaten Zusammenkünften über die Öffnung von Ladengeschäften, Theatern, Gaststätten bis zur Verfügungstellung von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken ]
Das Robert Koch-Institut veröffentlicht im Internet unter https://www.rki.de/inzidenzen [Seite existiert nicht mehr] die Sieben-Tage-Inzidenz der letzten 14 aufeinander folgenden Tage. Die nach Landesrecht zuständige Behörde macht in geeigneter Weise die Tage bekannt, ab dem die jeweiligen Maßnahmen nach Satz 1 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt gelten. Die Bekanntmachung nach Satz 3 erfolgt unverzüglich, nachdem aufgrund der Veröffentlichung nach Satz 2 erkennbar wurde, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 eingetreten sind.
Berlin, den 22. April 2021
D e r B u n d e s p r ä s i d e n t S t e i n m e i e r
D i e B u n d e s k a n z l e r i n Dr. A n g e l a M e r k e l
D e r B u n d e s m i n i s t e r f ü r G e s u n d h e i t J e n s S p a h n
D e r B u n d e s m i n i s t e r d e s I n n e r n , f ü r B a u u n d H e i m a t H o r s t S e e h o f e r
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/B/4_BevSchG_BGBL.pdf
Erst kurz vor der Bundestagswahl am 26. September 2021 erfolgte ein Abkehr von der bisherigen Strategie, die Maßnahmen gegen die Pandemie einzig und allein, automatisch, an die Infektionszahlen zu koppeln. Siehe dazu den Änderungsantrag vom 7. Sept. 2021:
Künftig sollen sich Maßnahmen gegen die Pandemie vor allem an der Zahl der Krankenhausaufnahmen orientieren, beschließt der Bundestag. Bisheriger Maßstab waren die Infektionszahlen.
Corona-Politik: Bundestag stimmt für Hospitalisierung als neuen Richtwert
In der letzten Sitzung vor der Bundestagswahl haben die Abgeordneten Änderungen beim Infektionsschutz zugestimmt. Dazu zählen auch Möglichkeiten zur Impfstatus-Abfrage.
Für den weiteren Kampf gegen die Corona-Pandemie im Herbst und Winter hat der Bundestag einige Neuregelungen beschlossen. Die Abgeordneten stimmten mit breiter Mehrheit dafür, dass als wichtigste Messlatte für mögliche neue Beschränkungen künftig die Zahl der Corona-Patienten in den regionalen Kliniken dienen soll. Sie löst die bisherige Orientierung an den Infektionszahlen ab, die angesichts des Impffortschritts nicht mehr als so aussagekräftig gelten. […]
Die Änderungen am Infektionsschutzgesetz ermöglichen, dass die Bundesländer künftig weitgehend vor Ort festlegen können, ab wann strengere Alltagsbeschränkungen nötig werden. “Wesentlicher Maßstab” für zu ergreifende Maßnahmen soll insbesondere die Zahl aufgenommener Corona-Patientinnen in den Kliniken je 100.000 Einwohner in sieben Tagen sein. Berücksichtigt werden sollen aber auch “weitere Indikatoren”. Genannt werden die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen in sieben Tagen, verfügbare Intensivkapazitäten und die Zahl der Geimpften. Die Länder sollen dann festlegen können, wo kritische Schwellenwerte liegen. […]
Hintergrund ist, dass sich die bisher als zentraler Indikator genutzte Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen angesichts von Millionen Geimpften nicht mehr so stark und direkt auf die Klinikbelastung durchschlägt. Bisher waren im Infektionsschutzgesetz feste, einheitliche Werte genannt, ab welcher Sieben-Tage-Inzidenz die Länder oder Behörden vor Ort einschreiten sollen.
ZEIT ONLINE 7. September 2021
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-09/corona-politik-hospitalisierungsrate-indikator-beschraenkungen-bundestag-beschluss
Den Änderungen stimmten die Abgeordneten der regierenden Koalition aus CDU/CSU und SPD zu, alle anderen Parteien stimmten dagegen.
Kalenderwochen-Inzidenz und Intensivbettenbelegung in Deutschland
Besonders bemerkenswert ist der Hinweis auf die abnehmende Korrelation zwischen der 7-Tage-Inzidenz und der Klinikbelastung (z.B. gemessen an der Anzahl der mit Cocid-19-Patienten belegten Intensivbetten). Leider wurde dieser Effekt erst spät berücksichtigt, obwohl er von Anfang an aus den verfügbaren Daten des COVID-19 Data Hub hätte abgeleitet werden können. In der folgenden Abbildung wird anstelle einer gemittelten 7-Tage-Inzidenz eine Inzidenz pro Kalenderwoche verwendet (wegen der besseren Möglichkeiten einer weitergehenden statistischen Analyse), sowie pro Kalenderwoche ein Mittelwert der Anzahl der mit Covid-19-Patienten belegten Intensivbetten.
- Die obige Abbidung zeigt den zeitlichen Verlauf des Zusammenhangs zwischen der Kalenderwochen-Inzidenz und der Intensivbettenbelegung in Deutschland für den Zeitraum von Beginn der Pandemie bis zu 25. Februar 2023.
- Die Animation kann durch Anklicken der Play-Taste gestartet werden.
- Die Sommermonate sind farbig markiert: 2020 (rot), 2021 (grün) und 2022 (blau). Sommer 2022 und Winter 2022/23 zeigen nur geringe Verlaufsunterschiede auf.
- Der Start der Animation kann durch Verschieben des sliders der auf einen beliebigen Zeitpunkt gesetzt werden.
Die Darstellung des Zusammenhangs zwischen der Kalenderwochen-Inzidenz und der Intensivbettenbelegung in Deutschland ist auch geeignet einzelne Wellen der Pandemie zu differenzieren und ggf. unterschiedlichen Virus-Varianten zuzuordnen.
Eine erste Welle im Jahr 2020 (magenta) hat einem Höhepunkt in der KW 16 (13. - 19. April), gefolgt von einem fast völligen Rückgang der Zahl der Infektionen im Sommer 2020. Diese Phase ist charakterisiert durch einen Anstieg der Infektionszahlen mit schnell folgendem Anstieg der Hospitalisierung verbunden mit einer relativ geringen Infektiosität. (dominierender Virustyp: Wildtyp)
Die zweite Welle 2020/2021 (grün) ereichte um den Jahrswechsel (28.12.2020 - 3.01.2021) ihren Höhepunkt mit einem - auch später nicht mehr erreichten - Wert von 5643 gemeldeten Fällen in einer Woche. Der Wildtyp dürfte durch den Virustyp Alpha abgelöst worden sein.
Die Frühjahrswelle des Jahres 2021 (gelb) zeigt ein zur Winterwelle 2020/2021 identisches Muster (dominierende Variante: Alpha).
Die vierte Welle (blau) unterscheidet sich von den bisherigen Perioden mit erhöhten Covid-19 Indikatoren durch eine höhere Anzahl von positiven Testergebnissen und einen geringeren Zusammenhang zwischen postiven Testergebnissen und der Klinikbelastung. Die zu dieser Zeit in Deutschland dominierende Virus-Variante Delta ist infektiöser.
Ein völlig anderes Bild zeigte sich im Jahr 2022 (olive). Nach Abklingen der Delta-Welle nahm die Klinikbelastung weiter nur sehr langsam ab, während gleichzeitig (bis Ende März) die Zahl der positiven Testergebnisse stark anstieg. Die 2022 dominierende Virus-Variante Omikron breitete sich deutlich schneller aus als die bisher dominierenden Virusvarianten.
Am 7. April 2023 erklärte Karl Lauterbach (SPD) - der nach den Bundestagswahlen 2021 am 8. Dezember 2021 Nachfolger von Jens Spahn (CDU) als Bundesgesundheitsminister wurde - die Corona-Pandemie für beendet. Seitdem ist immer wieder von der notwendigen Aufarbeitung der Corona-Pandemie die Rede - insbesondere als Voraussetzung für eine innerstaatliche Gesetzgebung. Geschehen ist bisher sehr wenig.
Covid-Aufarbeitung / Literatur
An dieser Stelle sei nur das Buch von Drosten/Mascolo (Drosten and Mascolo 2024) erwähnt.
Covid-Aufarbeitung / Bundesregierung
Aufarbeitung der Pandemie: Wer will noch über Corona reden?
Beinahe wäre das Thema in der Schublade verschwunden. Denn die Ampelregierung konnte sich auch in diesem Punkt nicht einigen: Sollte die Coronapandemie mit ihren Abstandsregeln, Bundesnotbremsen, Impfdebatten und Maskenpflichten in einem Bürgerdialog aufgearbeitet werden – so wie es die Österreicher erprobt haben? Dafür hatten sich Bundeskanzler Olaf Scholz und die SPD ausgesprochen. Oder wäre eine Enquetekommission im Bundestag, die sich dem Gegenstand mit Gutachten nähert und Experten zur Anhörung einlädt, der bessere Weg? So wollte es die FDP. Die Grünen wiederum zeigten sich unentschlossen und für alles offen. Daraus folgte, dass man sich zuerst zeitraubend auf nichts einigte und dann, es war Ende Juni – auf beides. Also auf Bürgerrat und Enquete. Danach stritt man sich allerdings so lange über das “Wie”, dass die Debatte angesichts der akuten Krisen unterging. Und Anfang November zerbrach dann ja die Regierung. […] <
Zeit 18. Dezember 2024
https://www.zeit.de/2024/54/aufarbeitung-pandemie-covid-19-corona-umfrage-buergerdialog